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Erfordernisse zur Ausübung des Anwaltberufes aus Wikipedia: "Die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere muss ein kantonales Anwaltspatent erlangt werden. Gemäss BGFA sind dafür ein juristischer Studienabschluss, ein mindestens einjähriges Praktikum in der Schweiz (12 Monate netto, das heisst mit den üblichen Ferien 13 bis 14 Monate) und eine theoretisch-praktische Fähigkeitsprüfung. Im Kanton Zürich beispielsweise besteht die Anwaltsprüfung aus einer zehnstündigen schriftlichen Prüfung und einer mehrstündigen mündlichen Prüfung. Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig. Je nach Tätigkeit ist auch der Eintrag in das jeweilige kantonale Anwaltsregister erforderlich."
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